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Schwangere und Wöchnerinnen haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Hebammenbeistand, siehe HIER
Als Wahlhebamme im Raum Innsbruck verrechne ich die Leistungen direkt mit Ihnen. Das Mutter-Kind-Pass-Hebammengespräch wird von mir mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Einige Leistungen (mit * gekennzeichnet) können anschließend teilweise von Ihrer Pflichtversicherung und ev. Zusatzversicherung rückvergütet werden.
 
Weitere Infos siehe ganz unten!
 

Hebammensprechstunde vor | in der SchwangerschaftWochenbett *Stillzeit
80 € | 1 h

Mutter-Kind-Pass-Hebammengespräch | zwischen 18+0 und 21+6

kostenlos | 1 h 

Persönliche Geburtsvorbereitung

160 € | 2 h

Stillvorbereitung

80 € | 1 h | inkl. Skript

Traditionelle Chinesische Medizin *

Akupunktur Akupressur | Moxibustion

50 € | 40 min

Einführung/Anleitung ayurvedische Babymassage | Heilbad

80 € | 1 h | inkl. Skript

Lasertherapie

20 € | Behandlung (ca. 15 min)

kostenlos im Rahmen einer Hebammensprechstunde

 

Vorgespräch (Anamneseerhebung) in der Schwangerschaft | verpflichtend für Wochenbettbegleitung

50 € | 40 min

Telefonische Beratung in Schwangerschaft *| Wochenbett * | Stillzeit

10 € | je angefangene 10 min

Materialpauschale Wochenbett *

8 € |10 € nach ambulanter Geburt

Zuschlag für Hebammenleistungen an Samstagen | Sonn- und Feiertagen * sowie nach 19 Uhr

10 € | telefonische Beratung

20 € | Hausbesuch

einmaliger Zuschlag für Wochenbettbegeitung OHNE vorangegangenem Anamnesegespräch

15 €

Vorbereitung auf eine geplante ambulante Geburt | verpflichtend für eine geplante ambulante Geburt | die Kasse bezuschusst 2 dieser Termine in der Schwangerschaft

80 € | 1 h

zusätzlich bei Anmeldung für eine geplante ambulante Geburt | Rufbereitschaft Wochenende | Urlaubsvertretung

90 €

Kilometergeld | jeder gefahrene Kilometer * immer hin und retour (von Innsbruck/Wilten aus)

0,70 €

Jede weitere Viertelstunde

10 €

Sie tragen vorerst die Kosten selbst. Bei Vorlage der Honorarnote samt Zahlungsnachweis werden von jenen Leistungen, welche die Kassenleistungen sind, 80% des gesetzlichen Hebammentarifes - nicht meiner oben angeführten Tarife - von der Sozialversicherung rückerstattet.

HIER finden Sie die gesetzlichen Hebammentarife, HIER weitere Infos zur Kostenerstattung am Beispiel der ÖGK.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse/Zusatzkasse, welche Kosten rückerstattet werden können. Ich bin bereit, für Schülerinnen/Studentinnen einen Sondertarif zu vereinbaren.


Hier geht's zu meinen Behandlungsvereinbarungen: Behandlungsvereinbarungen_Oberhollenzer Magdalena, MSc

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